Die Energiegenossenschaft
Die Energiegenossenschaft
Wer ist die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG?
Die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG ist ein Zusammenschluss von sieben Partnern zu einem starken Energiewendeakteur mit dem Ziel, den Ausbau regenerativer Energien in der Region Braunschweig voranzutreiben. Hierbei steht die Nutzung von Solarenergie aus Photovoltaik-Anlagen im Fokus. Die Gründungsmitglieder bilden ein einzigartiges Netzwerk, bestehend aus der Stadt, dem lokalen Energieversorger BS|ENERGY, den Wohnungsbaugesellschaften Nibelungen Wohnbau GmbH, der Wiederaufbau eG, regionalen Banken sowie Vertreter von Umweltverbänden. Bürgerinnen und Bürger können Mitglied werden und Anteile zeichnen und sich an den Projekten für erneuerbare Energien beteiligen und so die Energiewende vor Ort aktiv unterstützen.
Was ist das Ziel der Energiegenossenschaft?
Unsere Motivation ist es, die Energiewende mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten. Dabei sind wir uns unserer Verantwortung für zukünftige Generationen und für unsere Umwelt sehr bewusst. In Braunschweig sind bisher weniger als zwei Prozent des Photovoltaik-Potentials ausgeschöpft. Mit dem Bewusstsein, dass die Energiewende gemeinsam anzugehen ist, verfolgten die Stadt Braunschweig und der lokale Energieversorger BS|ENERGY seit Ende 2020 sehr intensiv die Idee, den Ausbau der Solarenergie mit Hilfe einer Energiegenossenschaft voranzubringen. Die Idee haben wir in die Tat umgesetzt und am 18.02.2022 eine digitale Gründungsversammlung mit 7 Gründungsmitgliedern abgehalten. Die Energiegenossenschaft übernimmt die Initiierung, Planung, Finanzierung und den Betrieb erneuerbarer Energieanlagen. Der Fokus liegt auf Photovoltaik-Anlagen und der Nutzung der erzeugten Solarenergie direkt vor Ort. Das Konzept sieht vor, dass GebäudeeigentümerInnen ihre Dachflächen vermieten und den erzeugten Solarstrom im Eigenverbrauch durch Direktlieferung aus der Photovoltaik-Anlage nutzen.
Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?
Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Je nach Einlagenhöhe können maximal drei Stimmen erworben werden, wobei auch rein finanzielle Beteiligungen möglich sind. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.
Jede Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an. Unsere Genossenschaft wird regelmäßig durch den Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. geprüft. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wie auch die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft. Diese umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung schützt die Interessen der Mitglieder und trägt zu einer extrem niedrigen Insolvenzquote der Unternehmensform Genossenschaft bei. Darüber hinaus sind die wirtschaftlichen Aktivitäten einer Genossenschaft für ihre Mitglieder sehr transparent (z.B. Generalversammlung, Einrichtung eines Beirates, etc.).
Wie ist der Aufbau der Genossenschaft? Aus welchen Gremien besteht die Genossenschaft?
Die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG ist ein beim Registergericht Braunschweig eingetragenes Unternehmen und ist gewerbesteuerpflichtig.
Die Energiegenossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung Stimmrechte besitzen. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in sein Amt zu berufen, zu kontrollieren und die Generalversammlung einzuberufen.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft. Neben dem Vorstand und dem Aufsichtsrat gibt es einen Beirat, der den Vorstand vor allem durch fachliches Wissen und praktische Hilfestellungen unterstützt.
Mit welchem Anteil ist die Stadt Braunschweig an der Genossenschaft beteiligt?
Die Stadt Braunschweig hat 200 Anteilsscheine zu jeweils 500 Euro gezeichnet und hält derzeit 19,96% der Anteile.
Wann wurde die Genossenschaft gegründet?
Die Gründungsversammlung fand am 18.02.2022 auf dem Heinrich-Büssing-Gelände in Braunschweig statt. Die Eintragung in das Genossenschaftsregister erfolgte am 14.06.2022.
Wie können Sie sich einbringen?
Als investierendes Mitglied können Sie durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen einen wichtigen finanziellen Beitrag leisten. Diese Mittel werden verwendet, um Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu finanzieren.
Darüber hinaus besteht großes Interesse an gemeinsamen Projektplanungen und -realisierungen, z.B. von PV-Anlagen auf Dachflächen ab einer Größe von 400 Quadratmetern und Freiflächen ab ca. 2 Hektar. Ebenso interessant sind Projekte mit Kommunen, die das Thema Erneuerbare Energien und speziell Photovoltaik im kommunalen Bereich auf ihrer Agenda haben. Eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich, bringt aber viele Vorteile.
Wenn Sie Interesse haben, sich aktiv in der Energiegenossenschaft zu engagieren und uns mit Ihrer Expertise zu unterstützen, dann nutzen Sie gerne das Kontaktformular .
Wie wird das Geld investiert?
Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Die Energiegenossenschaft plant und realisiert Projekte, die einen Beitrag zur Energiewende leisten, wie z.B. erneuerbare Energien oder Energieeffizienz. Bisher sind PV-Anlagen auf mehreren öffentlich genutzten Gebäuden, wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten und Sporthallen sowie auf Wohngebäuden der Wohnungswirtschaft realisiert worden. Die größte bisher in Betrieb genommene PV-Anlage befindet sich auf dem Eintracht-Stadion und stellt ein Individualkonzept dar, das die besonderen Gegebenheiten der Dachkonstruktion der Nordkurve berücksichtigt. Neben der Projektarbeit ist die Beratung und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. zu Themen wie Energiekonzepte und -effizienz, ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Aktivitäten der Genossenschaft.
Kann ich feststellen, für welches Projekt mein Geld verwendet wird?
Nein, nicht direkt, da das Geld nicht projektspezifisch, sondern für die Aktivitäten der Genossenschaft im Allgemeinen verwendet wird. Eine direkte Zuweisung Ihres Geldes zu einer bestimmten PV-Anlage ist daher nicht möglich, da Sie sich an der gesamten Genossenschaft beteiligen. Ein transparenter Umgang über die Verwendung des Geschäftsguthabens ist uns sehr wichtig und Sie erhalten selbstverständlich auf der Generalversammlung Informationen über die Projekte und Investitionen.
Warum sollten Sie in die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG investieren?
Die Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG akquiriert, plant und setzt neue Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien um. Sie haben die Möglichkeit, sich an mehreren, unterschiedlichen PV-Anlagenarten zu beteiligen und damit die Ertragsrisiken auf die unterschiedlichen Anlagenstandorte zu streuen. Das Wichtigste ist: Sie helfen, die Energiewende in der eigenen Region anzugehen und umzusetzen. Ein wichtiger Schritt und Ihr ganz persönlicher Beitrag, den gemeinschaftlichen Energiewende-Erfolg für alle Generationen auf den Weg zu bringen.
Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?
Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.
Beteiligung und Beitritt
Beteiligung und Beitritt
Wie kann ich Mitglied werden?
Wir nehmen gerne natürliche und juristische Personen als Mitglieder auf und freuen uns, wenn diese durch eine Investition in die Anlagen der Genossenschaft zur Energiewende in der Region beitragen.
Um allen interessierten Mitgliedern die Möglichkeit einräumen zu können, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, unterscheidet die Genossenschaft zwischen
Typ A: Investierende Mitglieder (ohne Stimmrecht, dafür garantierte Verzinsung)
Typ B: Ordentliche Mitglieder (mit Stimmrecht, nur möglich bei Einbringung von Gütern (Substanzbeitrag)).
Im Regelfall treten Sie als Investierendes Mitglied bei (Typ A).
Jetzt Mitglied der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG werden. Mitglied werden
Die Anmeldung und Bestätigung sowie der Zahlungsverkehr erfolgen über die Onlineplattform. Andere Anmeldemöglichkeiten, wie beispielsweise die postalische Kontaktaufnahme, sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Welche Beteiligungsmöglichkeiten habe ich?
Sie können sich an der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben/zeichnen.
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 500,00 Euro zuzüglich 5,00 Euro Aufgeld.
Beispiel: Sie zeichnen zwei Geschäftsanteile, so errechnet sich die Zahlungssumme wie folgt: 2 x 500,00 Euro + 2 x 5,00 Euro = 1.010,00 Euro.
Die Mitgliedschaft wird erst bei Eingang des zu zahlenden Gesamtbetrags auf das Konto der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG rechtskräftig.
Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft, deren Nominalwert sich im Vergleich zu Aktien nicht verändert. Auf die Geschäftsanteile werden je nach Beschluss der Generalversammlung Dividenden, deren Höhe sich nach dem Erfolg der Gesellschaft richtet, ausgeschüttet.
Sie können jederzeit ganz bequem über unsere Onlineplattform Mitglied der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG werden. Die Anmeldung und Bestätigung sowie der Zahlungsverkehr erfolgen über die Onlineplattform. Ander Anmeldemöglichkeiten, wie beispielsweise die postalische Kontaktaufnahme, sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Als Mitglied unterstützen Sie aktiv die Energiewende in der Region.
- Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet und wird von diesen mit Leben gefüllt.
- Als investierendes Mitglied (Typ A) erhalten Sie eine garantierte Verzinsung von 2%, die je nach Beschluss der Generalversammlung aufgestockt wird. Zurzeit liegt diese bei 3%.
- Als ordentliches Mitglied erhalten Sie ggf. eine Dividende, die abhängig ist vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft. Zurzeit wird diese noch nicht gezahlt.
Kann ich mich finanziell an der Genossenschaft beteiligen, ohne Mitglied zu werden?
Nein, die Beteiligung erfordert in der Regel eine Mitgliedschaft. In der Satzung wird zwischen Mitgliedern und rein investierenden Mitgliedern unterschieden. Letztere erhalten keine Stimme in der Generalversammlung. Wenn Dienstleistungen oder Güter in die Genossenschaft eingebracht werden, geht dies in der Regel mit einer stimmberechtigten Mitgliedschaft einher.
Welche Mitglieder erhalten Stimmrecht in der Genossenschaft?
- Investierende Mitglieder (Typ A) haben keine Stimme, erhalten dafür aber eine garantierte Verzinsung.
- Jedes ordentliche Mitglied (Typ B) hat ab der Einlage von einem Anteil eine Stimme, sofern nicht eine rein investierende Beteiligung gewünscht ist.
Gibt es eine Mindestbeteiligung?
Bereits ab einem Betrag von 500 Euro werden Sie mit 1 Geschäftsanteil Mitglied in der Genossenschaft. Jedes Mitglied kann Anteile bis zu einer Höhe von 49.500 Euro erwerben, also maximal 99 Geschäftsanteile. Je nach Anzahl der gezeichneten Anteile kann jedes Mitglied Stimmrechte in der Generalversammlung erhalten, sofern es nicht als investierendes Mitglied beitreten möchte.
Wird eine aktive Mitarbeit erwartet?
Natürlich freuen sich Vorstand und Aufsichtsrat über jegliche Unterstützung der Mitglieder. Wenn Sie Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht über das Kontaktformular.
Kann meine Dachfläche von der Genossenschaft genutzt werden?
Für die Installation von PV-Anlagen auf Dachflächen müssen eine Reihe von Voraussetzungen hinsichtlich Statik, Ausrichtung, Netzanschluss etc. geprüft werden. Melden Sie sich bitte über das Kontaktformular. bei uns, wenn Sie
- verschattungsfreie Dachflächen ab einer Größe von 400 Quadratmetern besitzen,
- Informationen zur Statik vorliegen,
- innerhalb der nächsten 20 Jahre keine Dachsanierungen notwendig sind,
- die Dachflächen laut Solarkataster als geeignet eingestuft sind.
Wo finde ich die Beitrittserklärung?
Die Beitritts-/Beteiligungserklärung wird im Zeichnungsprozess an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse versendet und kann von Ihnen im Mitgliederbereich heruntergeladen werden.
Wie viele Geschäftsanteile können gezeichnet werden?
Die Anzahl der Anteile sind flexibel. Sie müssen mindestens einen Anteil zeichnen und können derzeit bis zu 99 Anteile maximal erwerben. Die Energiegenossenschaft behält sich vor, die Anteilsbegrenzung in Zukunft anzupassen.
Können Geschäftsanteile auch mit beliebigem Mindestbetrag gezeichnet werden?
Gemäß der Satzung sind nur ganze Geschäftsanteile von 500,00 Euro zugelassen. Es muss für jeden Geschäftsanteil der volle Betrag von 500,00 Euro zuzüglich einem Aufgeld von 5,00 Euro je Anteil eingezahlt werden.
Können weitere Geschäftsanteile nachträglich gezeichnet werden?
Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet bspw. im Fall einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.
Wer kann Mitglied in der Genossenschaft werden? Wer kann Geschäftsanteile zeichnen?
Die Mitgliedschaft können erwerben:
- Natürliche Personen,
- Personengesellschaften,
- Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
Ist eine Mitgliedschaft mit Wohnsitz außerhalb der Region Braunschweig möglich?
Nach der Satzung können auch Personen außerhalb der Region Braunschweig
Mitglieder der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG werden.
Befindet sich Ihr Wohnsitz im Ausland, so werden zusätzliche Dokumente
benötigt. Es ist eine deutsche Kontonummer notwendig. Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an unseren Mitgliederservice unter
info@energiegenossenschaft-bs.de
Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss gemäß der Satzung mindestens 12 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres in schriftlicher Form erklärt werden. Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen). Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.
Wann erhalte ich mein Geld zurück?
Nach Kündigung der Genossenschaftsanteile erhalten Sie den Nennwert der Anteile (je 500 Euro) mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres ausbezahlt.
Wie hoch wird die Gewinnausschüttung sein? Wann wird die Gewinnausschüttung ausgezahlt?
Ob es eine Gewinnausschüttung gibt und in welcher Höhe, wird jährlich nach dem Vorliegen der Bilanz beschlossen. Hierzu macht der Vorstand auf Basis des erwirtschafteten Gewinns einen Gewinnverwendungsvorschlag, der dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Wenn dieser den Vorschlag billigt, wird in der Generalversammlung darüber abgestimmt. Die Ausschüttung findet im Anschluss an die Generalversammlung statt.
Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?
Ja, steuerlich wird die jährliche Ausschüttung wie ein Zinsertrag betrachtet. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern. Wir richten uns dabei immer nach den aktuell gültigen Steuersätzen.
Woher bekomme ich eine Dividendenabrechnung oder Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?
Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Dividendenabrechnung und der Steuerbescheinigung erfolgt über die Onlineplattform.
Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?
Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen, das im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt ist, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.
Können Genossenschaftsanteile übertragen werden?
Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen an einen anderen ist nach § 6 unserer Satzung sowie nach § 76 GenG jederzeit durch schriftliche Vereinbarung möglich. Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist nur zulässig, wenn mit der Zuschreibung des Geschäftsguthabens des Veräußerers der Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen der Erwerber beteiligt ist oder sich beteiligt, nicht überschritten wird.
Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?
Wenn ein Mitglied verstirbt, geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Die Mitgliedschaft endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb der Mitgliedschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird ein Mitglied durch mehrere Erben beerbt, so endet die Mitgliedschaft der Erben mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben allein überlassen wird.
Eventuelle Risiken aus Anteilserwerb
Mitgliederbereich
Mitgliederbereich
Wie komme ich zum Mitgliederbereich?
Der Zugang zum Mitgliederbereich befindet sich auf unserer Internetseite unter "Mitglieder Login".
Wozu dient die Onlineplattform und der Mitgliederbereich?
Die Onlineplattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Folgende Services können Sie über die Plattform nutzen:
- Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und Nachrangdarlehen.
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen.
- Bereitstellung von Informationen und Steuerbescheinigungen.
- Einfache Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und Investitionen für unser Team.
Selbstverständlich erfüllt die Onlineplattform die geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle
Kennung und ein selbst vergebenes Passwort, wobei Ihnen diese Zugangsdaten
direkt bei der erstmaligen Eingabe Ihrer Daten im Portal zugewiesen
werden. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem
Wohnsitzwechsel) können Sie komfortabel über Ihren individuellen Zugang
auf der Onlineplattform selbst vornehmen.
Wie läuft der Anmeldeprozess auf dieser Onlineplattform ab?
Nach der Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse erhalten Sie eine E-Mail mit einem einmaligen Aktivierungslink. Mit der Bestätigung des Links gelangen Sie zurück zur Plattform, wo Sie zunächst ein persönliches Kennwort vergeben und anschließend persönliche Angaben vervollständigen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von
Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf kostengünstigem Weg
zu ermöglichen (im Vergleich zum konventionellen Postversand). Ihre
E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe
und nicht für Werbesendungen genutzt.
Auch Familienmitglieder, die Anteile zeichnen wollen, benötigen eine
eigene E-Mail-Adresse.
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Möglicherweise werden unsere E-Mails vom Spamfilter Ihres E-Mail Providers aussortiert und in den Spamordner verschoben. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner. Wenn dies keine Lösung schafft, senden Sie uns eine E-Mail an info@energiegenossenschaft-bs.de.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Onlineplattform nutzen zu können, sollten Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie unsere Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.
Was ist bei der Vergabe eines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)
Was kann ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?
Klicken Sie bitte auf „Mitglieder Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.
Wie werden meine Daten geschützt?
Auf unserer Onlineplattform hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Wie schützen wir uns gegen Datenviren? Wie ist die Datensicherheit geregelt?
In unserer Onlineplattform steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung der Darlehen. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart Ihnen auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Kennwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir stellen höhere Ansprüche an die Sicherheit: Ein gutes Kennwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens eine Zahl, mindestens ein Sonderzeichen und mindestens einen Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Kennwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir Attacken ins Leere laufen, die ein Kennwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum verschlüsseln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Das heißt, Ihre Daten sind bei uns gut aufgehoben.
Wo werden meine Daten gespeichert? Stehen diese auch Dritten zur Verfügung?
Wir halten uns strikt an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Bundesregierung.
Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.
Welcher Registrierungstyp bin ich? (wichtig beim Zeichnungsprozess)
Während der Registrierung auf unserer Onlineplattform ist die Angabe eines Registrierungstyps notwendig:
Wenn Sie eine Privatperson sind, wählen Sie bitte den Registrierungstyp “Natürliche Person (Privatperson)” aus. Wenn Sie ein Unternehmen vertreten, z.B. als Geschäftsführung oder per Prokura, wählen Sie bitte den Registrierungstyp “Juristische Person (Firma)” aus.